Beratungsscheck
Die Vergabepraxis von Beratungshilfescheinen durch die zuständigen Amtsgerichte gestaltet sich immer schwieriger.
Hier können Sie einen Beratungsscheck ausdrucken und ersparen sich
somit lange Wartezeiten auf einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Für ein Erstgespräch zu Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen, haben Sie die Möglichkeit,
den von unserer Kanzlei angebotenen Beratungsscheck zu nutzen.
Ein Beratungsscheck der Anwaltskanzlei Köhler-Babiak, kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden
und wird für eine Anwaltliche Erstberatung mit einer Gebühr von 20,- € berechnet.
Die Gebühr ist am Beratungstag zu bezahlen.
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