Sozialrecht
ALG I / 1 - ALG II / 2 - SGB II / 2 - HARTZ IV
Ärger mit der "ARGE" ? - Wir kämpfen für Ihr RECHT !
Rechtsanwaltskanzlei
Silvana Köhler-Babiak
Bölbergasse 3
06108 Halle
Tel.: 0345/ 200 20 20
Wussten Sie es schon ?
ca. 75 % aller ALG II Bescheide sind lt. Umfrage falsch !
Warten Sie nicht bis Ihre Ansprüche verjährt sind - Legen Sie sofort Widerspruch ein !
Verschenken Sie kein Geld !
ALG II ist ein Rechtsanspruch und keine Bettelei!
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: |
- Arbeitsförderung - ALG I u. II - Hartz IV - Sozialgesetzbuch II (SGB II) - bei Sanktionsbescheiden der Arge - bei Ablehnung von Geldleistungen - bei Nichtbearbeitung von Anträgen Seitens der Arge - bei Einsprüchen gegen unzulässige Bescheide der Arge - bei Ablehnung von Zuschüssen zum ALG II - bei versagter Zustimmung für einen geplanten Umzug durch die Arge - Übernahme von Betriebs- und Nebenkostennachzahlungen bei ALG II - ALG II und Wohneigentum - Zuschüssen zu ALG II bei Sonderbedarf - Krankenversicherung - Rentenversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegeversicherung - Wohnungswechsel/ Hartz IV - Mietzuschussberechnung - Kindergeld/ Kinderzuschlag - Hinzuverdienstgrenzen und Sonderregelungen - Nebenerwerb während der Arbeitslosigkeit - Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit |
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Der Beratungshilfeschein:
Die anwaltliche Erstberatung und Betreuung wird, über einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht abgedeckt. (*Gilt nur für Anspruchsberechtigte)
Beratungshilfeschein-Antrag *PDF Download*
Der Beratungsscheck:
Für den Fall, das Sie keinen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bekommen haben.
Nutzen Sie unseren kostengünstigen "Beratungsscheck" den Sie sich *hier* oder als PDF Datei ausdrucken können.
Der Beratungsscheck ist pro Person nur einmalig einlösbar und gilt nur für eine anwaltliche Erstberatung.
"Hartz IV - Beratungsscheck" *PDF Download*
Die Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe bekommt jeder, der nach seinen persönlich und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist wie die Beratungshilfe einkommensabhängig.
In der Regel wird die Prozesskostenhilfe von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beantragt.
Sie können die Prozesskostenhilfe jedoch auch direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Prozesskostenhilfe-Antrag *PDF Download*
------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie können hier eine *Vollmacht* zur sofortigen Beauftragung und anwaltlichen Vertretung ausdrucken ! Senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht auf dem Postweg oder per Fax zurück und schildern Sie uns per Post oder telefonisch Ihr Problem. Wir entscheiden dann, ob es erforderlich ist, dass Sie uns persönlich aufsuchen oder wir Ihnen sofort und direkt helfen können. |
Haben Sie Fragen zu Hartz IV, Sozialgesetzbuch II (SGB II), Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Fragen zu Bescheiden der ARGE ? Rufen Sie uns völlig unverbindlich an Tel.: 0345/ 200 20 20 und vereinbaren einen ersten persönlichen Besprechungstermin oder senden Sie uns eine E-mail mit Ihren Fragen und einen Terminvorschlag zur Klärung Ihrer Probleme in unseren Kanzleiräumen!
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Hier können Sie uns kostenlos anrufen !

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